Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Übernahme von Nachlässen

Die SUB Göttingen bewahrt Nachlässe von Wissenschaftler*innen mit Bezug zur Universität. Erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, Bedingungen und den Ablauf einer Übergabe.

Unter einem Nachlass versteht man alle unpublizierten Manuskripte, Korrespondenzen, Lebensdokumente und Sammlungen, die zu Lebzeiten des Nachlassers zusammengekommen sind oder auch nach dessen Tod ergänzt wurden. Urheber eines Nachlasses kann sowohl eine Einzelperson als auch eine Institution sein. Werden solche Unterlagen bereits zu Lebzeiten an die Bibliothek übergeben, spricht man von einem Vorlass

Die SUB Göttingen übernimmt Nachlässe – gegebenenfalls auch Vorlässe – vorrangig von Wissenschaftler*innen, die an der Universität Göttingen tätig waren oder in enger Verbindung zur Universität und ihrer akademischen Kultur stehen. Die Übernahme eines Nachlasses wird vertraglich mit der Nachlassgeberin bzw. dem Nachlassgeber geregelt. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Regel keine Deposita (Dauerleihgaben) annehmen. Privatbibliotheken oder umfangreiche Sonderdrucksammlungen werden nicht übernommen. 

Bei Fragen zur Übernahme von Nachlässen, zu den Bedingungen und den Voraussetzungen der Übernahme treten Sie gern mit uns in Kontakt.

Kontakt

Handschriften, Nachlässe, Sondersammlungen