
Leihanfragen für Ausstellungen
Objekte aus den Sammlungen der SUB Göttingen können für Ausstellungen entliehen werden. Für die Leihgaben gelten bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen.
Die SUB Göttingen stellt Stücke aus ihren Sammlungen für Ausstellungen in Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen öffentlichen Kulturinstitutionen zur Verfügung. Leihgaben an Privatpersonen, für Messen, Wanderausstellungen oder an private Institutionen sind nicht möglich.
Bitte richten Sie Ihre Leihanfrage mindestens sechs Monate vor dem geplanten Ausstellungsbeginn per E-Mailoder postalisch an uns.
Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen für Leihgaben entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Leihnehmer. Bitte beachten Sie, dass Leihgesuche aus konservatorischen oder auch anderen Gründen abgelehnt werden können. Für empfindliche sowie besonders wertvolle Objekte gelten unter Umständen besondere Bedingungen.
Formular und Merkblatt
Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage senden Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Überlassung von Leihgaben oder teilen Sie uns die folgenden Informationen mit:
- Titel der Ausstellung
- Zeitraum und Dauer der Ausstellung
- Vollständige Adresse des Ausstellungsortes
- Veranstalter der Ausstellung
- Verantwortliche Kontaktperson(en)
- Facility Report für Gebäude und Ausstellungsräume
- Angaben zum Transport der Leihgaben
- Auflistung der gewünschten Objekte mit Signatur- und Seitenangaben
Bewertung von Leihanfragen
Ihre Anfrage wird von der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit der Restaurierungswerkstatt bewertet. Grundlage der Entscheidung sind Ihre Angaben zu Ausstellungsort, -bedingungen sowie der Erhaltungszustand, die Transportfähigkeit und die Verfügbarkeit des gewünschten Objekts. Die Prüfung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Kosten
Sämtliche anfallenden Kosten für Transport, Versicherung und Ausstellung des Objekts trägt der Leihnehmer. Für die Dauer der Ausstellung ist eine Versicherung unserer Leihgaben verpflichtend. Diese erfolgt über die General-Ausstellungsversicherung der VGH Hannover und wird durch die SUB Göttingen abgeschlossen. Die Kosten werden dem Leihnehmer in Rechnung gestellt.
Für etwaige Schäden während Transport oder Ausstellung haftet der Leihnehmer und trägt gegebenenfalls die Kosten für notwendige restauratorische Maßnahmen. Die SUB Göttingen erhebt keine Bearbeitungsgebühren für die Leihgabe.