Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Oberes Foyer im Historischen Gebäude SUB Göttingen

Gebührenordnung

Für die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB Göttingen) gilt die Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (Stand 11/2021).

Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) 2021, S. 757 ist das geänderte Gebührenverzeichnis für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen veröffentlicht worden. Es ist seit 27. November 2021 in Kraft und gilt auch für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen.

Die Gebührenordnung regelt in § 2, dass Auslagen, insbesondere Portokosten, neben den Gebühren zu entrichten sind, soweit im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Einheit im Sinne der Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausgeliehene oder benutzte Werk.

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis lt. GebO

Nr. Gegenstand Gebühr Euro
1 Ausstellen eines Benutzerausweises  
1.1. erstmaliges Ausstellen 5,00
1.2. erneutes Ausstellen nach Verlust, Zerstörung oder Beschädigung 5,00
2 Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr je Einheit 1,50
3 Mahnung je Einheit (Aufwendungen für die Übersendung sind jeweils in der Gebühr enthalten)  
3.1 für die erste Mahnung 2,00
3.2 für die zweite Mahnung 5,00
3.3 für die dritte Mahnung 10,00
4. Verzugsgebühr. Diese Gebühr wird erhoben (...) bei Kurzausleihen pro Einheit und Tag 1,00
  höchstens jedoch 10,00
5. Bearbeitungsgebühren für die Wiederbeschaffung von verlorenem, zerstörtem oder beschädigtem Bibliotheksgut oder Wertersatz für solches Bibliotheksgut.  
5.1 Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit 5,00
5.2 Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit 15,00
5.3 Bestimmung der Höhe des Wertersatzes je Einheit 15,00
  Für dieselbe Einheit können nicht zugleich Gebühren nach den Nummern 5.2. und 5.3. erhoben werden.  
6. Bearbeitungsgebühr bei Reparatur oder Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels. Die Gebühr wird neben Kosten für Reparatur und Ersatz erhoben. 10,00
7. Ersatz eines verlorenen, zerstörten oder beschädigten Buchdatenträgers, ausgenommen Bibliotheksgut 2,50
8. Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung 25,00
  Die Direktion der SUB Göttingen (Stand: 11/2021)  

Mahnungen

Die Mahngebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes Niedersachsen.

Sie betragen

  • für die 1. Mahnung 2,00 Euro pro Medium,
  • für die 2. Mahnung 5,00 Euro pro Medium,
  • für die 3. Mahnung 10,00 Euro pro Medium.

Dies gilt auch für Fernleih-Bestellungen, die bereits in Ihrem Konto verbucht sind. Mahngebühren sind auch dann zu zahlen, wenn unser Mahnschreiben Sie nicht erreicht hat. Bitte beachten Sie, dass die Begleichung der Mahngebühren nicht automatisch zu einer Verlängerung der Leihfristen führt.

Mahngebühren werden bereits mit der Ausfertigung des Mahnschreibens fällig, nicht erst dann, wenn das Mahnschreiben sie erreicht hat. Die 1. und 2. Mahnung erhalten Sie per E-Mail. Die 3. Mahnung wird Ihnen per Post zugestellt.

Sperren

Bei Forderungen in Höhe von 10,00 Euro und mehr wird Ihr Konto für sämtliche Ausleihvorgänge gesperrt.

Verlust oder Beschädigung des ausgeliehenen Mediums

Bei Verlust oder Beschädigung eines von Ihnen ausgeliehenen Werkes müssen Sie vollwertigen Schadensersatz leisten, auch wenn Sie kein Verschulden trifft.

Bitte füllen Sie in einem solchen Fall umgehend eine Verlust-/Schadensmeldung aus.

Bezahlung von Gebühren

Bitte bezahlen Sie Ihre Mahngebühren an unseren Selbstbedienungskassen oder nutzen Sie alternativ unsere Bankverbindung. Das Bezahlen von Gebühren mit Bargeld ist nicht möglich.

Unsere Bankverbindung

Norddeutsche Landesbank, Hannover
Kontoinhaberin: Georg-August-Universität Göttingen
IBAN: DE49250500000106032725
SWIFT: NOLADE2HXXX

Geben Sie bei Überweisungen als Verwendungszweck Ihre Bibliotheksnummer und „Mahngebühren“ an.

Bitte beachten Sie, dass es mehrere Tage dauern kann, bis der Betrag bei uns eingegangen ist und Ihre offenen Forderungen ausgebucht werden. Ab 10 Euro Forderungen ist das Ausleihkonto automatisch gesperrt, auch für Verlängerungen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne unter information@sub.uni-goettingen.de (E-Mail) weiter.