Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
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Open-Access-Leitlinie

Die Universität Göttingen (inkl. Universitätsmedizin) hat 2025 ihre Open-Access-Leitlinie überarbeitet. Sie fördert den freien Zugang zu Forschungsergebnissen und bietet einen Empfehlungsrahmen für Open Access. Die neue Leitlinie ersetzt die Fassung von 2016.

Open-Access-Leitlinie der Universität Göttingen (einschließlich Universitätsmedizin)

Präambel 

1Die Georg-August-Universität Göttingen und die Universitätsmedizin Göttingen (im Folgenden: Universität) unterstützt und fördert Open Access für wissenschaftliche Publikationen. 2Sie strebt an, dass alle ihre veröffentlichten Forschungsergebnisse im Open Access bereitstehen. 

3Open Access bereitgestellte Publikationen lassen sich ohne Zugriffsbeschränkungen nutzen. 4Dies befördert unmittelbar und nachhaltig Forschungs- und Innovationsprozesse in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und gilt für alle Publikationstypen.  5Wissenschaftsförderer wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Europäische Kommission fordern und fördern Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten. 6Mandate wie die der Europäischen Kommission und des Europäischen Forschungsrates machen die Umsetzung von Open Access für alle geförderten Projekte verbindlich.

7Diese Leitlinie setzt einen allgemeinen Empfehlungsrahmen für Open Access an der Universität und ergänzt die von der Universität verabschiedete Leitlinie zu Forschungsdaten.  8Die Universität respektiert das von der Wissenschaftsfreiheit geschützte Prinzip der freien Wahl des Publikationsweges. 9Sie empfiehlt dabei eine Abwägung auf Basis der disziplinären Publikationskulturen, den Datenschutzanforderungen des jeweiligen Forschungsgegenstandes und der individuellen Karrieresituation der Autorinnen und Autoren. 10Forschenden aller Disziplinen sei jedoch geraten, vor einer Veröffentlichung die Qualitätssicherung in den jeweiligen Zeitschriften kritisch zu prüfen und von der Einreichung bei zweifelhaften Zeitschriften und Herausgebern abzusehen. 11Hierdurch können die eigene Karriere und die der Co-Autorinnen und Co-Autoren Schaden davontragen, sowie die Publikationslisten und somit die Erfolgsaussichten von Forschungskonsortien geschwächt werden. 12Zudem wird ein System unterstützt, welches primär auf Maximierung der Zahl der Veröffentlichungen ohne hinreichende Qualitätssicherung abzielt.

Regelwerk 

(1) 1Die Forschenden der Universität Göttingen publizieren eigenverantwortlich unter Einhaltung des universitären Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, der „Affiliationsrichtlinie“ und ihren disziplinären Standards. 2Dazu gehört eine sorgfältige, an fachspezifischen Qualitätsstandards orientierte Auswahl des Publikationsorgans sowie das Streben nach größtmöglicher öffentlicher Verfügbarkeit der eigenen Ergebnisse, wie sie im Open Access realisiert wird.

(2) Die Einrichtungen der Universität sind gehalten, sich mit den Open-Access-Praktiken in ihren Disziplinen auseinanderzusetzen und aktiv an der Umsetzung von Open Access mitzuarbeiten, etwa indem sie ihre Universitätsangehörigen ermuntern, Verantwortung für Open-Access-Publikationskanäle zu übernehmen oder die Bewertungspraktiken der Einrichtungen Open-Access-kompatibel auszugestalten.

(3) 1Autorinnen und Autoren sollen beim Abschluss von Verlagsverträgen keine ausschließlichen Nutzungsrechte abtreten. 2Sie sollen sich zumindest ausdrücklich einfache Nutzungsrechte für die Verbreitung ihrer Publikationen im Open Access sichern.

(4) 1Autorinnen und Autoren sollen der Universität Göttingen möglichst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Kopie ihrer Publikation zur Verfügung stellen und das Recht einräumen, diese im Publikationsdatenmanagement GRO.publications zu archivieren und öffentlich bereitzustellen. 2Dies gilt insbesondere für Publikationen, die noch nicht anderweitig in der finalen Version im Open Access dauerhaft und zitierfähig über ein Open-Access-Repositorium bereitstehen. 3Über GRO.publications lassen sich diese Publikationsprofile zudem einfach in die Webseiten der Universität einbinden. 4Bei der Archivierung ist eine Version zu wählen, die möglichst ohne Zeitverzug Open Access bereitgestellt werden darf. 5Dies gilt für alle Publikationstypen.

(5) Autorinnen und Autoren sind gehalten, die Unterstützung der Universität Göttingen und von Förderorganisationen zur Realisierung von Open Access zu nutzen.

(6) Fallen bei der Open-Access-Veröffentlichung Kosten an, sind diese bereits in den Drittmittelprojekten mit einzuwerben (z.B. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Europäische Kommission), aus den Etats der Einrichtungen zu bestreiten oder über den zentralen Publikationsfonds der Universität zu beantragen.

Umsetzung

(1) 1Die Universität berät und unterstützt ihre Forschenden bei der praktischen Umsetzung von Open Access, bei Verlagsverträgen, Lizenz- und Urheberrechtsfragen und der Einhaltung von Publikations-relevanten Vorgaben aus Drittmittelprojekten. 2Diese Services sind an der Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (im weiteren SUB Göttingen) angesiedelt. 3Weitere Informationen sowie Ansprechpartner sind auf der SUB Website abrufbar.

(2) Die Universität empfiehlt beim Publizieren die Verwendung von etablierten Open-Access-Lizenzen (z.B. Creative Commons), möglichst direkt bei der Verlagspublikation oder einer urheberrechtlich zulässigen Manuskriptversion auf Open-Access-Repositorien.

(3) 1Darüber hinaus unterstützt die Universität ihre Forschenden bei der Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechtes unter Einhaltung einer Embargofrist von 12 Monaten (§ 38 Abs. 4 UrhG). 2Das wissenschaftliche Zweitveröffentlichungsrecht betrifft Beiträge, die in einer mindestens zweimal jährlich periodisch erscheinenden Sammlung (z.B. Zeitschrift) erschienen und im Rahmen von mindestens zur Hälfte öffentlich geförderter Forschung entstanden sind.

(4) 1Sollen in Projekten Publikationskosten beantragt werden, unterstützt die SUB Göttingen bei der Kalkulation der Bedarfe. 2Ergänzend zu solchen dezentralen Publikationsmitteln betreibt die Universität einen zentralen Publikationsfonds. 3Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel und der Vergaberichtlinien der Mittelgeber.

(5) 1Die Universität betreibt wissenschaftseigene institutionelle und fachliche Open-Access-Infrastrukturen für das Management und die Bereitstellung von Publikationen und trägt mit diesen zu nationalen und internationalen Infrastrukturen und Standards bei. 2Dabei unterstützt sie besonders Open-Access-Publikationsinfrastrukturen, bei denen für die Autorinnen und Autoren keine unmittelbaren Kosten anfallen („Diamond Open Access“).

(6) Die Universität betreibt den Universitätsverlag Göttingen, der Buchpublikationen im Open Access herausgibt und bei der Etablierung von Reihen und Zeitschriften im Open Access unterstützt.

Open Access Leitlinie